Montag, 13. Juli 2015

Definition Möbel

Die Begriffe Möbel und Mobiliar (von lateinisch mobilis ‚beweglich‘) bezeichnen Einrichtungsgegenstände vorwiegend in Innenräumen wie Wohnungen, Geschäften, Büroräumen oder anderen Nutzungseinheiten, sowie im Außenbereich (z.B. Gartenmöbel). Der Begriff steht somit im Gegensatz zu unbeweglichen Dingen (Immobilien), die mit dem Boden oder baulichen Anlagen fest verbunden bzw. verwachsen sind.



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